Zahnzusatz Versicherungsvergleich
Lk. Rhein-Kreis-Neuss
Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur ein Mindestanteil bei der Zahnversorgung, weswegen bei größeren Heilverfahren ein außerordentlich hoher Eigenanteil im Raum steht. Eine Zahnzusatzversicherung kann diesen Eigenanteil minimieren und bietet sich demnach an.
Der Zahnzusatzversicherungsvergleich bietet Ihnen jetzt stimmige Gesellschaften an, so beschützen Sie sich, auch in der Region Lk. Rhein-Kreis-Neuss, vor zu hohen Kosten im Zahnbehandlungsbereich. Man kann gleichwohl schöne Zähne haben, ohne zu hohe Ausgaben eingehen zu müssen, da in vielen Fällen die Gesamtheit oder wenigstens 80 bis 90% der Kosten übernommen werden.
Die Kostenübernahme versteht sich wahrhaftig lediglich auf den Eigenanteil, der gesetzliche wird der von der gesetzlichen Krankenkassen getragen. Wählen sie in dem Raum Lk. Rhein-Kreis-Neuss die passende Zusatzversicherung, durch Auswahl der Variablen, im Bereich Zahnzusatzversicherung aus.
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- Zahnprophylaxe: --
- Zahnbehandlung: 90%
- Zahnersatz: 90%
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- Zahnprophylaxe: 30% (max. 60 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 30%
- Zahnersatz: 30%
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- Zahnprophylaxe: 30% (max. 30 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 30%
- Zahnersatz: 30%
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- Zahnprophylaxe: 100% (max. 70 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 100%
- Zahnersatz: 70%
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- Zahnprophylaxe: --
- Zahnbehandlung: 100%
- Zahnersatz: 100%
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- Zahnprophylaxe: 100% (max. 80 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 70-100%
- Zahnersatz: 45-75%
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- Zahnprophylaxe: 100%
- Zahnbehandlung: 75-90%
- Zahnersatz: 75-90%
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- Zahnprophylaxe: 100% (max. 140 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 100%
- Zahnersatz: 85%
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- Zahnprophylaxe: 60% (max. 60 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 60%
- Zahnersatz: 60%
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- Zahnprophylaxe: 100% (max. 150 € / Jahr)
- Zahnbehandlung: 75-100%
- Zahnersatz: 75-80%
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Dieser Vergleich ist eine Entscheidungshilfe, hat keinen Anspruch auf Vollstähhndigkeit und stellt keine Beratung dar. Weitere Informationen sind stets bei den Anbieter zu bekommen.
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Folgende Arten der Zahnzusatzversicherung gibt es auch im Raum Landkreis Rhein-Kreis-Neuss:
Deshalb lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
Auch im Raum Landkreis Rhein-Kreis-Neuss zeichnet eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen sich durch nachfolgende Eigenschaften allgemein aus:
Auch in der Region Landkreis Rhein-Kreis-Neuss hat eine Zahnzusatzversicherung Vorteile:
Eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen bietet einige Vorteile, gerade für Menschen, die häufiger oder in größerem Umfang Zahnbehandlungen bedürfen, welche nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
Nachteile einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen sind, auch in der Region Landkreis Rhein-Kreis-Neuss, folgende:
Informationen zur Region:
Westlich der Stadt Düsseldorf und im Norden der Stadt Köln liegt der Landkreis Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen, da dieser Landkreis auf einer Gebietsfläche von ungefähr 577 Quadratkilometern eine Bewohnerzahl von schätzungsweise 450.000 Bewohner hat. Dem Gesamtlandkreis Rhein-Kreis Neuss gehören die Städte Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korchenbroich, Meerbusch und Neuss, sowie die Gemeinde Rommerkirchen an. Der Kreis bietet an Hochschulen vorteilhafte Möglichkeiten für Bildung und Fortbildung, noch dazu existiert eine vorteilhafte ausgebaute Infrastruktur. Grosse Unternehmen im Kreis Bereich sind aus dem Retail Elektronikbereich, der Brandschutz Branche, der Metallverarbeitung, der Materialherstellung, der Logistik, der Energiewirtschaft sowie der chemischen Industrie. Auch viele kleine mittelgroße Unternehmen aus der Landwirtschaft, dem Handwerk, dem Handel sowie dem Dienstleistungssektor gibt es neben Logistikbetriebe im Kreis Bereich. Sehenswürdigkeiten, aus dem kirchlichen und weltlichen Bereich, Museen und Galerien bilden, neben vielen Veranstaltungen und Theater- bzw. Kleinbühnenkunst das kulturelle Angebot des Rhein-Kreis Neuss. Für Erholung und Freizeitaktivitätsmöglichkeiten gibt es Landschaften und Grünflächen im Landkreis.
Mehr Infos zur RegionInformationen zum Begriff Zahnzusatzversicherung:
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnprothetik, die zusätzlich zur GKV abgeschlossen werden kann.
Kosten für Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen und Brücken gehören dazu. Auch die Kosten für Zahnimplantate und Zahnbleaching können von einigen Zusatzversicherung für Zahnbehandlungenen übernommen werden. Zusatzversicherung für Zahnbehandlungenen gibt es in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Leistungen und Beiträgen. Die passende Versicherung zu finden, kann man erreichen, indem man verschiedene Angebote miteinander vergleicht.
Informationen zur Geschichte von Zahnzusatzversicherungen:
Zusatzversicherung für Zahnbehandlungenen haben eine Geschichte, die weit zurück in die Vergangenheit geht. Schon im 19. Jahrhundert begannen spezielle Zahnbehandlungsversicherungen einige Unternehmen anzubieten. Trotz ihrer Einschränkungen waren diese frühen Zahnzusatzversicherungen bei gut betuchten Kunden beliebt.In den 1920er Jahren bahnte sich eine neue Ära im Bereich der Zahnzusatzversicherungen an, als Unternehmen begannen, sie für Arbeitnehmer anzubieten.
In den 1960er Jahren begannen die USA und Kanada damit, eine zahnärztliche Zusatzversicherung, genannt Dentalkonten, bereitzustellen. Durch diese Versicherungen hatten die Kunden die Gelegenheit, Geld auf ein Konto einzuzahlen, das speziell für Zahnbehandlungen vorgesehen war. Das Konto konnte dann für zahnärztliche Leistungen verwendet werden. Dennoch hatten diese Versicherungen hauptsächlich von Beschäftigten großer Unternehmen bereitgestellt.
Erst ab den 1970er Jahren begannen Versicherer damit, Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen auch für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Diese Versicherungen waren weitaus umfassender als die vorherigen Zusatzversicherungen. Versicherte hatten die Möglichkeit, verschiedene Zahnbehandlungen zu erhalten. Seitdem hat sich die Zahnzusatzversicherung weiterentwickelt und verändert und ist zu einem wichtigen Bestandteil des Gesundheitswesens geworden, insbesondere in den USA und Kanada und weiteren Ländern ohne allgemeine Krankenkassen.